Das IKSS hat 2022 sein Reglement an die Bestimmungen des Seilbahngesetzes und an EU-Recht angepasst. Das bringt mehr Administration und Vorschriften mit sich. Der Seilbahnverband unterstützt seine Mitglieder bei der Ausübung ihrer Pflicht.

SONDERSTATUS
Viele Nidwaldner Kleinseilbahnen wurden vor Jahrenzehnten gebaut. Das IKSS-Reglement räumt in Art. 5 den Fortbestand der sogenannt «altrechtlichen Bahnen» ein – mit Auflagen. Diese sind in einem «Hilfsmittel» festgehalten, einer Liste, die hilft, den Zustand einer Bahn anhand möglicher Mängel zu überprüfen. Der Vorstand des Seilbahnverbands hat bei der Erarbeitung des Hilfsmittels mitgewirkt und seine Mitglieder in die Handhabung des Hilfsmittels eingeführt.

ALLES AUF PAPIER
Neu muss jede Bahn über ein Betriebs- und Instandhaltungsreglement verfügen. Bei neuen Bahnen ist dies eine Selbstverständlichkeit, bei älteren Bahnen ist da stattdessen die Erfahrung sowie die Kenntnis von Bahn und Gelände. Der Seilbahnverband ermöglichte mit Unterstützung der Freunde der Kleinseilbahnen sowie des Kantons Nidwalden, dass dieses Wissen für jede Bahn verschriftlicht und in ein vom IKSS anerkannten Betriebs- und Instandhaltungsreglement gegossen wird.

GUT DOKUMENTIERT
Wie sah die Bahn früher aus, wie heute, und wie morgen? Der Seilbahnverband hat eine fotografische Dokumentation der Bahnen veranlasst. Sie soll bei Sanierungen helfen, den guten Weg zwischen Bewahren und Erneuern zu finden.

AUSBILDUNG WIRD PFLICHT
Das IKSS-Reglement schreibt neu die Pflicht vor, dass nur ausgebildete Personen einen Seilbahnbetrieb leiten dürfen. Der Seilbahnverband sucht nach Lösungen, damit auch diese Vorschrift eingehalten werden kann.