Die Sicherheit hat oberste Priorität. Dafür wird viel unternommen. Von den Seilbahnbesitzern selber, von den Behörden und vom Seilbahnverband.
KONTROLLE IST GUT…
Kleinseilbahnen haben eine kantonale Bewilligung. Die Kantone haben sich zum Interkantonalen Konkordat Seilbahnen und Skilifte IKSS zusammengeschlossen. Ihre IKSS-Kontrollstelle prüfte die Seilbahnen jährlich.
…SORGFALT IST BESSER
An oberster Stelle aber steht die Sorgfaltspflicht der Seilbahnbesitzer. Dem Seilbahnverband unterstützt seine Mitglieder in der Ausübung dieser Pflicht. Er organisiert jährlich eine Weiterbildung zu einem Thema rund um Betrieb und Unterhalt der Bahnen: Offertenwesen (2024), Brandschutz (2023), Anwendung des Betriebs- und Instandhaltungsreglements (2022), Hilfsmittel des IKSS (2021), visuelle Seilkontrolle und Handhabung der Sicherheitsausrüstung (2019), Pflege und Beurteilung der Seile (2018).
INTAKTE SEILE
Die Seile müssen regelmässig kontrolliert werden, mindestens einmal jährlich, aber auch nach Unwettern mit Blitz und Hagel. Die Seilkontrolle erfordert volle Konzentration. Der Seilbahnverband hat ein Instrument entwickelt, das die Kontrolle der Seile erleichtert.
GESICHERT AN DER ARBEIT
Auch Masten und Gehänge wollen kontrolliert sein. Die Freunde der Kleinseilbahnen ermöglichten eine Persönliche-Sicherheits-Ausrüstung (PSA) für jede Bahn. Damit können die Seilbahnbetreiber dieser Pflicht gesichert nachkommen. Doch auch eine PSA muss kontrolliert werden. Jedes Jahr. Personen aus dem Umfeld der Kleinseilbahnen absolvierten einen Kurs, der sie befähigt, die Kontrollen durchzuführen. Die Kosten für den Kurs wurden von den Freunden der Kleinseilbahnen getragen.
FAHREN TROTZ WIND?
Was, wenn der Wind stark bläst und die Seilbahn trotzdem fahren soll? Der Seilbahnverband hat eine Windmessanlage entwickelt. Damit kann der Maschinist auch ohne Sicht abschätzen, ob der Wind die Fahrt erlaubt. Die Windmessanlage kommt bereits an der Brändlenbahn und am Älplerseil zum Einsatz.
UND WENN DOCH?
… die Bahn stehen bleibt, die Fahrt nicht weitergeht? Jede Seilbahn muss sicherstellen, dass die Bergung «jederzeit sicher und rechtzeitig erfolgen kann». Dazu wird die Zusammenarbeit mit einer professionellen Rettungsorganisation empfohlen, etwa der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) mit ihren Rettungsstationen. Der Seilbahnverband Nidwalden und seine Bahnen sind der Rettungsstation Stans 5.15 angeschlossen.
Geht auf der Nummer 1414 ein Notruf ein, so eilen Retter zu Hilfe. Sie sind auch auf die Evakuation am Seil spezialisiert, können aus dem Helikopter retten oder mittels eines Rollgeräts vom nächst höher gelegenen Seilbahnmasten zur Kabine gelangen. Dieses Können frischen sie an mindestens drei Bahnen pro Jahr. Ihnen gehört ein riesengrosser Dank für die stete Hilfsbereitschaft.